9.5 Vorbringen der Verteidigung Die Verteidigung brachte im Wesentlichen vor, der Geldbezug der Beschuldigten vom 9. März 2017 sei im Auftrag des Erblassers erfolgt. Das Geld sei für den Haushalt verwendet worden. Es habe einmal ein Schlichtungsverfahren gegeben, aber nie ein zivilrechtliches Verfahren mit einem rechtskräftigen Entscheid. Die Klagebewilligung sei unbenutzt verfallen. Die Beschuldigte habe gewusst, dass Herr D.________ für sie habe sorgen wollen. Sie habe davon ausgehen können, dass sie das Geld verwenden dürfe.