365 Z. 14 f.). Es seien die ersten Rechnungen von der Firma M.________ gewesen, die man habe bezahlen müssen (pag. 365 Z. 17 f.). Sie habe nichts falsch gemacht. Sie könne nicht begreifen, wie man wegen einer Bagatelle so tun könne (pag. 366 Z. 3 ff.). Auf Frage, weshalb sie nicht noch mehr Geld abgehoben habe, sagte sie, sie hätte den Erblasser doch nicht «beschissen» und sah keinen Grund, weshalb sie hätte mehr holen sollen (pag. 366 Z. 32 ff.).