Zum restlichen Geld habe der Erblasser nichts gesagt. Sie habe damit nach dem Tod noch bezahlt, was angefallen sei, Stromrechnungen etc. (pag. 364 Z. 11 ff.). Auf Frage nach dem Geldbezug vor dem Tod des Erblassers schilderte sie, dass der Erblasser am Dienstag vor seinem Tod trotz sehr schlechtem Zustand nochmal alleine rausgegangen bzw. ins Büro gegangen sei (pag. 364 Z. 16 ff., pag. 366 Z. 14 ff.). Sie wisse nicht, wieso der Erblasser die Rechnungen nicht früher per E-Banking bezahlt habe (pag. 364 Z. 30 ff.). Die Medikamente seien für den Erblasser gewesen. Er habe diese eingenommen (pag. 365 Z. 14 f.).