224 ff.) und anlässlich der Berufungsverhandlung (pag. 359 ff.) zu würdigen. Die Beschuldigte wiederholte an der Berufungsverhandlung weitgehend ihre bisherigen Aussagen. Im Zusammenhang mit dem Geldbezug vom 9. März 2017 sagte sie insbesondere aus, sie habe gewusst, dass das Geld auf den Konten auf die Erben übergehe (pag. 361 Z. 1 ff.). Die Generalvollmacht sage ihr nichts. Sie denke aber, dass sie diese beim Notar gemacht hätten (pag. 362 Z. 8). Diese habe beim Geldbezug keine Rolle gespielt (pag. 363 Z. 39 ff.). Nach dem Tod ihres Partners sei sie unter Schock gewesen (pag. 362 Z. 35).