8. Allgemeines zur Beweiswürdigung Für die theoretischen Grundlagen der Beweiswürdigung wird auf die zutreffenden Ausführungen der Vorinstanz verwiesen (pag. 266 f., S. 5 f. der Urteilsbegründung). Hinzuweisen ist nochmals auf den Grundsatz «in dubio pro reo» als Beweiswürdigungsregel. Bestehen unüberwindliche Zweifel an der Erfüllung der tatsächlichen Voraussetzungen der angeklagten Tat, so geht das Gericht von der für die beschuldigte Person günstigeren Sachlage aus (Art. 10 Abs. 3 StPO).