360 Z. 37 ff.). Nach dem Tod des Erblassers kam es bezüglich der Erbangelegenheiten zu Schriftenwechseln zwischen den Rechtsvertretern der Beschuldigten und der Privatkläger (vgl. u.a. Beilagen zur Strafanzeige pag. 11 ff.). Am 6. Oktober 2017 fand zwischen den Parteien eine Verhandlung im Schlichtungsverfahren vor der Schlichtungsbehörde Berner Jura-Seeland statt, bei welcher u.a. auch die den Strafbehörden angezeigten Sachverhalte Thema waren (pag. 72 ff.). Da keine Einigung erzielt wurde, wurde den Privatklägern eine Klagebewilligung ausgestellt. Innert der gesetzlichen Frist wurde jedoch keine Zivilklage eingereicht.