3 aktuelle Belege zu ihren Einnahmen einzureichen (pag. 331). Am 21. Dezember 2020 reichte die Beschuldigte eine Unterstützungsbestätigung der Gemeinde G.________ ein, wonach sie seit dem 1. Oktober 2020 Sozialhilfe erhält (pag. 351 f.). Anlässlich der Berufungsverhandlung vom 11. Januar 2021 wurde mit der Beschuldigten eine ergänzende Einvernahme durchgeführt (pag. 359 ff.).