Zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu CHF 60.00, ausmachend total CHF 1'200.00. Die Polizeihaft von 1 Tag sei im Umfang von 1 Tagessatz auf die Geldstrafe anzurechnen. Der Vollzug der Geldstrafe sei aufzuschieben und die Probezeit auf 2 Jahre festzusetzen. 2. Zu einer Verbindungsbusse von CHF 300.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung sei auf 5 Tage festzusetzen. 3. Zu den Verfahrenskosten erster und zweiter Instanz.