2. Berufung Gegen dieses Urteil meldete die Beschuldigte, verteidigt durch Rechtsanwalt B.________, am 8. Juli 2019 fristgerecht die Berufung an (pag. 247). Nach Eröffnung der schriftlichen Urteilsbegründung mit Verfügung vom 7. Januar 2020 (pag. 297 f.) erklärte die Beschuldigte am 24. Januar 2020 frist- und formgerecht die vollumfängliche Berufung (pag. 305 ff.). Die Privatkläger, beide vertreten durch Fürsprecher E.________, verzichteten mit Eingabe vom 13. Februar 2020 auf Anschlussberufung (pag. 313). Die Generalstaatsanwaltschaft teilte am 14. Februar 2020 mit, dass sie auf die Teilnahme am oberinstanzlichen Verfahren verzichte (pag.