Der Vollzug der Geldstrafe wurde aufgeschoben und die Probezeit auf zwei Jahre festgesetzt. Weiter wurde sie verurteilt zu einer Verbindungsbusse von CHF 300.00, unter Festsetzung der Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung auf fünf Tage, und zur Bezahlung der Verfahrenskosten. Sie hatte den Strafklägern C.________ und D.________ (nachfolgend: Privatkläger) eine Entschädigung von insgesamt CHF 2'557.85 für ihre Aufwendungen im Verfahren zu bezahlen. Für die beschlagnahmte Armbanduhr wurde die Herausgabe an die Erbengemeinschaft F.________ verfügt (pag. 242 ff.).