1. Erstinstanzliches Urteil Das Regionalgericht Berner Jura-Seeland (Einzelgericht) (nachfolgend: Vorinstanz) erklärte A.________ (nachfolgend: Beschuldigte) mit Urteil vom 27. Juni 2019 schuldig der Veruntreuung und der unrechtmässigen Aneignung zum Nachteil der Erbengemeinschaft F.________. Es verurteilte sie zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu CHF 60.00, ausmachend total CHF 1'200.00, unter Anrechnung von einem Tag Polizeihaft im Umfang von einem Tagessatz. Der Vollzug der Geldstrafe wurde aufgeschoben und die Probezeit auf zwei Jahre festgesetzt.