nach unbenutztem Ablauf der Rechtsmittelfrist bzw. nach Entscheid der Rechtsmittelbehörde) - der AU.________ AG (nur Dispositiv, nach unbenutztem Ablauf der Rechtsmittelfrist bzw. nach Entscheid der Rechtsmittelbehörde; Art. 32 ATSG) - dem Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt des Kantons Bern, Bundesamt für Verkehr (Urteil mit Begründung, innert 10 Tagen) - dem Bundesamt für Polizei (Urteil mit Begründung, innert 10 Tagen)