3. Schriftlich zu eröffnen: - dem Beschuldigten, a.v.d. Rechtsanwalt B.________ - dem Straf- und Zivilkläger 1, a.v.d. Rechtsanwalt D.________ - dem Straf- und Zivilkläger 2 - der Generalstaatsanwaltschaft Mitzuteilen: - der Vorinstanz - der Koordinationsstelle Strafregister (nur Dispositiv; nach unbenutztem Ablauf der Rechtsmittelfrist bzw. nach Entscheid der Rechtsmittelbehörde) - den Bewährungs- und Vollzugsdiensten des Kantons Bern (BVD; Urteil mit Begründung; nach unbenutztem Ablauf der Rechtsmittelfrist bzw. nach Entscheid der Rechtsmittelbehörde) - der AU.