53 2. der mehrfachen einfachen Verkehrsregelverletzung, durch Nichtbeachten des Signals «Rechtsabbiegen» und Überfahren einer Sicherheitslinie als Lenker eines Personenwagens, begangen am 4. Mai 2017 in .________ L.________, T.________(Strasse); D. A.________ in Anwendung der Art. 47, 106 aStGB; Art. 27 Abs. 1, 90 Abs. 1 SVG; Art. 24 Abs. 2, 73 SSV zu einer Übertretungsbusse von CHF 100.00 verurteilt und die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung auf 1 Tag festgesetzt wurde. E. Im Widerrufsverfahren entschieden wurde: