1. von der Anschuldigung der Drohung, angeblich begangen am 23. Juli 2015 in .________ I.________, J.________-Einkaufszentrum, z.N. von E.________; 2. von der Anschuldigung des Betrugs, angeblich begangen am 25. August 2016 in .________ L.________, M.________(Strasse), z.N. von K.________; ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten. C. A.________ schuldig erklärt wurde 1. des Missbrauchs von Ausweisen und Schildern, mehrfach begangen 1.1 am 24. Mai 2016 in .________ S.________; 1.2 am 16. Mai 2017 in .________ S.________; 1.3 am 23. Mai 2017 in .________ S.________;