Damit ist Rechtsanwalt B.________ für die amtliche Verteidigung des Beschuldigten im oberinstanzlichen Verfahren mit CHF 4'516.95 (inkl. Auslagen und MwSt.) zu entschädigen. Der Beschuldigte hat dem Kanton Bern die für das oberinstanzliche Verfahren ausgerichtete Entschädigung von insgesamt CHF 4'516.95 im Umfang von 4/5, ausmachend CHF 3'613.55, zurückzuzahlen und Rechtsanwalt B.___