Zufolge Verzicht auf eine mündliche Urteilseröffnung entfallen auch die diebsbezüglich geltend gemachten Auslagen von insgesamt CHF 180.00. Sodann hat eine weitere Kürzung für den geltend gemachten Aufwand im Zusammenhang mit dem Aktenstudium/Studium Urteilsbegründung (Reduktion um zwei Stunden und 20 Minuten) und der Vorbereitung des Schlussvortrags (Reduktion um dreieinhalb Stunden) zu erfolgen. Die in diesem Zusammenhang (Aktenstudium/Urteilsbegründung und Vorbereitung Schlussvortrag) verbleibenden insgesamt 10 Stunden erscheinen der Kammer unter den gegebenen Umständen angemessen.