In Bezug auf Gewaltdelikte (einfache Körperverletzung) und Widerhandlung gegen das Waffengesetz sind je eine 47 Verurteilung im Strafregister verzeichnet. Der Beschuldigte hat zwar keine Einsicht und Reue gezeigt, die hier schwerste Tat (versuchte schwere Körperverletzung) erfolgte aber bereits im Jahr 2010 und liegt damit lange zurück. Auch die hier zu beurteilende einfache Körperverletzung und Widerhandlung gegen das Waffengesetz stammen aus dem Jahr 2015. Es kann damit nicht gesamthaft eine negative Prognose gestellt werden.