Er hat zahlreiche Vorstrafen und wird insbesondere mit Delikten gegen das SVG immer wieder aktenkundig. Offensichtlich hat er seine administrativen Belange nicht im Griff, was zu mehrfachen Verurteilungen gestützt auf Art. 97 SVG geführt hat. In Bezug auf Gewaltdelikte (einfache Körperverletzung) und Widerhandlung gegen das Waffengesetz sind je eine 47 Verurteilung im Strafregister verzeichnet.