Bis zur erstinstanzlichen Hauptverhandlung vom 9. September 2019 vergingen erneut gut eineinhalb Jahre, wobei die erstinstanzliche Urteilsbegründung per 30. März 2020 ausgefertigt wurde. Das vorliegende Berufungsverfahren nahm knapp zwei Jahre in Anspruch, wobei die zunächst angesetzte Berufungsverhandlung vom 29./30. April 2021 zufolge Krankheit des Beschuldigten abgesetzt werden musste. In Übereinstimmung mit der Vorinstanz ist die Verfahrensdauer als deutlich zu lang zu bezeichnen. Die Kammer erachtet es als angemessen, die ausgefällte Strafe um 50% zu reduzieren.