Der älteste hier zu beurteilende Vorfall ereignete sich bereits im Jahr 2010. Zwar kamen zwischenzeitlich weitere Delikte hinzu, welche ihrerseits weitere Untersuchungshandlungen erforderten, die Untersuchung der Staatsanwaltschaft fand indes erst mit Anklageschrift vom 25. Januar 2018 ein Ende (pag. 995 ff.). Bis zur erstinstanzlichen Hauptverhandlung vom 9. September 2019 vergingen erneut gut eineinhalb Jahre, wobei die erstinstanzliche Urteilsbegründung per 30. März 2020 ausgefertigt wurde.