Er hat Schulden in Höhe von CHF 80'000.00 und muss dem Betreibungsamt monatlich CHF 620.00 abliefern (pag. 1469). Der Beschuldigte ist geschieden und hat aus dieser Ehe eine Tochter (geb. .________), für welche er keine Alimente mehr leisten muss (pag. 1485, Z. 13 f.). Aktuell lebt er im Konkubinat mit Y.________, mit welcher er zwei gemeinsame Kinder hat (geb. .________ und geb. .________). Insgesamt erscheinen die Lebensgeschichte und die persönlichen Verhältnisse nicht als derart aussergewöhnlich, als dass dies dem Beschuldigten zugute zu halten wäre.