29. Täterkomponenten Betreffend die Täterkomponenten kann vorab auf die erstinstanzlichen Erwägungen verwiesen werden (S. 49 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung, pag. 1317 f.). Der Beschuldigte wuchs eigenen Angaben zufolge in AK.________ bei seinen Eltern und sechs Geschwistern auf. Er besuchte dort die Grundschule bis zur 7. Klasse. Als sein Vater starb, musste er die Schule verlassen. Im Alter von 18 Jahren kam er in die Schweiz und absolvierte eine Anlehre als AL.________ und AM.________. Nach einer Weiterbildung als AN.________ arbeitete er in der AO.________. Nebenbei führte er eine AP.