Vorliegend sind drei Vorfälle zu beurteilen, welche sich indes innerhalb einer vergleichsweise kurzen Zeit (1 Jahr) ereignet haben. Die Kammer erachtet unter den gegebenen Umständen eine Strafe von je 30 Strafeinheiten als angemessen, wobei asperierend 20 Strafeinheiten pro Vorfall (ausmachend insgesamt 60 Strafeinheiten bzw. 2 Monate) berücksichtigt werden.