Im aktuellsten Strafregisterauszug vom 3. Januar 2022 sind im Zeitraum vom 25. April 2012 bis am 30. Juli 2021 insgesamt zwölf Vorstrafen vermerkt. Auch wenn es sich dabei eher um geringfügige Delikte handelt, so zeigen die Vorstrafen exemplarisch auf, dass sich der Beschuldigte von den gegen ihn geführten zahlreichen Strafverfahren und darin ausgefällten (unbedingten) Geldstrafen kaum beeindrucken liess. Unter diesen Umständen scheint einzig eine Freiheitsstrafe geeignet, um ihn vor weiteren Straftaten abzuhalten.