20. Vorbemerkungen Gegenstand der nachfolgenden Strafzumessung bildet nebst den hiervor ausgefällten Schuldsprüchen auch der rechtskräftige Schuldspruch des mehrfachen Missbrauchs von Ausweisen und Schildern. Die mehrfache einfache Verkehrsregelverletzung inkl. Sanktion ist demgegenüber rechtskräftig.