Ansonsten wäre der Beschuldigte nicht derart bewaffnet auf den Straf- und Zivilkläger 1 losgegangen. So hat auch das Bundesgericht im Urteil 6B_8/2019 vom 19. Februar 2019 in einem ähnlichen Fall entschieden, dass eine Bewaffnung mit mehreren Messern anlässlich eines Streits, welcher in einem Gerangel endete, bei welchem die beschuldigte Person die Messer nicht sofort fallen gelassen hat, eine klare Inkaufnahme einer schweren Körperverletzung darstelle (Hervorhebungen der Kammer).