33 16.2 Gesetzliche und theoretische Grundlagen Hinsichtlich der theoretischen Ausführungen zu Art. 122 des Schweizerischen Strafgesetzbuches (aStGB; SR 311.0; schwere Körperverletzung) und Art. 22 Abs. 1 aStGB (Versuch) kann vorab auf die zutreffenden Erwägungen der Vorinstanz verwiesen werden (S. 22 ff. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung, pag. 1290 ff.). Ergänzend bzw. teilweise wiederholend ist Folgendes festzuhalten: