Die Verkäuferin sei per Zufall im Sommer in sein Restaurant gekommen und habe nach Arbeit gefragt. Da habe er sie gebeten, ihm die Quittung erneut auszustellen und ihr dazu sein persönliches Quittungsbuch gegeben (pag. 576, Z. 124 ff.). Einige Zeit später sei sie wieder zu ihm gekommen und habe bekannt gegeben, dass sie nichts mehr mit ihm zu tun haben wolle. Sie habe auf irgendeine Art erfahren, dass er wegen Hehlerei verhaftet und befragt worden sei (pag. 577, Z. 147 ff.). An der erstinstanzlichen Hauptverhandlung vom 9. September 2019 berief sich der Beschuldigte auf sein Aussageverweigerungsrecht (pag. 1222, Z. 12).