Früher hätten sie einige Male Uhren verkauft, aber dies sei Billigware aus dem Ausland gewesen. Eine AG.________ habe er einmalig privat für maximal CHF 1'000.00 - CHF 2'000.00 an einen Onkel verkauft (pag. 572, Z. 35 ff.). Die Aussagen der beiden Zeugen stimmen in den wesentlichen Punkten überein; beide sagten aus, dass sie die Quittung und Unterschrift darauf nicht kennen würden, normalerweise ein Stempel angebracht werde und nur einmalig ein privater Verkauf einer AG.________-Uhr durch AI.________ erfolgt sei.