_ (pag. 449 ff). Dies erstaunt, zumal gerade das Fehlen der teuren Uhr, es wäre das teuerste Stück der gestohlenen Gegenstände gewesen, doch aufgefallen und gegenüber der Polizei erwähnt worden sein müsste. Der Beschuldigte präsentierte gegenüber der P.________ AG eine Quittung über den Verkauf einer Uhr der Marke AG.________ vom 7. August 2007 (pag. 550). Die Quittung habe ihm AH.________ ausgestellt (vgl. nachfolgende Aussagen des Beschuldigten). Der besagten Quittung ist zu entnehmen, dass die unterzeichnende Frau AH.________ von der AF.