Unter anderem habe der Beschuldigte eine Uhr der Marke AG.________ im Wert von CHF 6'800.00 als gestohlen gemeldet, welche nicht im Polizeirapport aufgeführt werde (pag. 441). Aus dem Anzeigerapport bezüglich des Einbruchdiebstahls vom 29. bzw. 30. Juni 2012 geht nicht hervor, dass eine AG.________-Uhr im Wert von CHF 6‘800.00 gestohlen wurde. Es ist zwar zahlreiches Deliktsgut aufgeführt, auch einige Armbanduhren, aber keine Uhr der Marke AG.________ (pag.