Der Beschuldigte habe zudem bei der Polizei eine ganze Liste mit Gegenständen angegeben, welche gestohlen worden seien, darunter auch mehrere Uhren. Dass aber gerade die teuerste Uhr, die AG.________, angeblich vergessen worden sei, sei unglaubhaft. Der Beschuldigte habe eine Geschichte erfinden müssen, damit er sein Verhalten habe erklären können. Zudem seien die Verkäufer-/Käuferrollen auf der Quittung verkehrt vermerkt worden. Für eine Frau, die schon seit Jahren einen Laden führe und Geschäftsfrau sei, sei lebensfremd, dass sie diese Rollen vertausche.