28 14.2 Oberinstanzliche Vorbringen der Parteien 14.2.1 Verteidigung Von Seiten der Verteidigung wurde zusammengefasst vorgebracht, dass der Vorwurf vollumfänglich bestritten werde. Die Vorinstanz habe die Aussagen von Y.________ als nicht glaubhaft erachtet, ohne dies jedoch näher zu begründen. Alles was der Beschuldigte sage, werde von Beginn weg als konstruiert und unglaubwürdig betitelt. Bei einer Überprüfung der AF.