indem der Beschuldigte der P.________ eine gefälschte Quittung betreffend den Kauf einer Rolex- Uhr bei der Firma AF.________ einreichte und damit deklarieren wollte, dass er diese AG.________- Uhr gekauft habe und dass sie ihm am 30.06.2012 bei einem Einbruchdiebstahl durch unbekannte Täterschaft gestohlen worden sei. Durch diese Täuschung beabsichtigte der Beschuldigte, sich oder einen andern unrechtmässig zu bereichern, und die Versicherungsleistung in der Höhe von Fr. 6'800.- erhältlich zu machen. Da die Versicherungsleistung nicht ausbezahlt worden ist, blieb es beim Versuch. […]