Anlässlich seiner Einvernahme bei der Staatsanwaltschaft führte er aus, dass der Straf- und Zivilkläger 2 seine Frau beschimpft habe, worauf der Beschuldigte ihn weggestossen habe. Erst auf Nachfrage gab er zu, dass er ihn geschubst habe und er nach hinten gefallen sei. Am Hals habe er ihn jedoch nicht festgehalten, ebenso wenig habe er ihn mit der Faust ins Gesicht geschlagen (pag. 629, Z. 20 ff.). Auf Vorhalt des Arztberichts vom 23. Juni 2015 ergänzte der Beschuldigte, dass er ihn einfach gestossen habe, mehr wisse er nicht. Er habe ihn aber «sicherlich nicht bewusst geschlagen» (pag. 629, Z. 28 ff.). Im Rahmen der erstinstanzlichen Hauptverhandlung verweigerte er seine Aussage (pag.