Auch scheinen seine Aussagen, wonach er überall voller Blut gewesen sei, mit Blick auf das dokumentierte Verletzungsbild etwas übertrieben. Anlässlich der oberinstanzlichen Berufungsverhandlung wiederholte er im Wesentlichen seine bisherigen Ausführungen, wonach er den Beschuldigten nach seinem Geld gefragt und diesen als Lügner bezeichnet habe. Letzterer habe ihn daraufhin angegriffen und gegen hinten geschubst. Er sei gestolpert und nach hinten gefallen. Der Beschuldigte habe ihn daraufhin mit seinem Oberarm von hinten um den Hals gepackt und ihm gegen den Kopf geschlagen (pag. 1482, Z. 22 ff.).