Auffällig ist bei diesen zweiten Ausführungen, dass der Straf- und Zivilkläger 2 die Geschehnisse im Vergleich zu seinen Erstaussagen dramatischer schilderte. Er sprach nicht mehr nur von «würgen», sondern führte aus, dass der Beschuldigte mit «zwei Armen» um seinen Hals gegriffen und vorne mit den Händen ineinandergegriffen sowie zugedrückt habe (pag. 1215, Z. 21 ff.). Dabei sei das ganze Hemd zerrissen (pag. 1215, Z. 38). Im Vergleich zu seinen Erstaussagen sind also gewisse Aggravierungstendezen auszumachen. Auch scheinen seine Aussagen, wonach er überall voller Blut gewesen sei, mit Blick auf das dokumentierte Verletzungsbild etwas übertrieben.