626, Z. 65 ff.). Im Rahmen seiner Einvernahme bei der Vorinstanz vom 9. September 2019 wiederholte er im Wesentlichen seine bisherigen Aussagen: Er habe dem vorbeifahrenden Beschuldigten ein Zeichen gemacht und gerufen «wo ist mein Geld?», worauf der Beschuldigte ausgestiegen sei, ihm gesagt habe, er sei kein Lügner und er ihn angegriffen habe. Der Straf- und Zivilkläger 2 sei in der Folge rückwärts getaumelt, gestolpert und auf den Rücken gefallen, worauf der Beschuldigte ihn gewürgt habe (pag. 1215, Z. 21 ff.). Auffällig ist bei diesen zweiten Ausführungen, dass der Straf- und Zivilkläger 2 die Geschehnisse im Vergleich zu seinen Erstaussagen dramatischer schilderte.