Der Strafund Zivilkläger 2 habe ihn gefragt, wann er sein Geld zurückerhalte. Der Beschuldigte habe ihn daraufhin als Lügner bezeichnet und angegriffen. Der Beschuldigte habe ihn geschubst, worauf er auf den Boden gefallen sei. Anschliessend sei er 26 vom Beschuldigten gewürgt worden. Der Straf- und Zivilkläger 2 habe überall Blut gehabt, der Beschuldigte habe ihn mit der Faust ins Gesicht geschlagen, als er bereits rücklings auf dem Boden gelegen sei (pag. 626, Z. 65 ff.).