1494 f.). 13.3.3 Straf- und Zivilkläger 2 Der Straf- und Zivilkläger 2 brachte zusammengefasst vor, dass er nicht widersprüchlich ausgesagt und er drei Zeugen für den Vorfall habe. Y.________ habe eigentlich gesehen, dass sein Hemd zerrissen und seine Brille gebogen gewesen sei. Es sei nicht gerecht, dass er geschlagen worden sei (pag. 1496 f.). 13.4 Unbestrittener/bestrittener Sachverhalt Unbestritten ist, dass der Beschuldigte am 22. Juni 2015 mit dem Auto unterwegs war und an der O.________(Strasse) den Straf- und Zivilkläger 2 erblickte, das Auto anhielt und ausstieg.