Von Seiten der Generalstaatsanwaltschaft wurde zusammengefasst vorgebracht, dass der Beschuldigte zu Beginn ausgesagt habe, den Straf- und Zivilkläger 2 lediglich geschubst zu haben. Auf Vorhalt des Arztberichts habe er dann plötzlich zugegeben, dass er den Vorgenannten nicht bewusst geschlagen habe, womit er eigentlich ausgesagt habe, dass er ihn doch geschlagen habe. Dies sei ein Paradebeispiel für das Aussageverhalten des Beschuldigten.