indem der Beschuldigte E.________ an der O.________(Strasse) in L.________ zu Boden stiess, würgte und mit der Faust ins Gesicht schlug, was bei diesem zu Kratzspuren an den Oberarmen, einer Rötung und Kratzspur am Nacken, einer Beule über der rechten Augenbraue und einer Schlagspur am rechten Mundwinkel führte. […]