Er traf den Straf- und Zivilkläger 1 mit dem Schlagstock und verletzte ihn mit dem Samurai-Schwert an der Lende. Aufgrund seiner Abwehrhandlungen, des Sturzes und der Fortsetzung des Kampfes am Boden zog sich der Straf- und Zivilkläger 1 weitere Verletzungen zu (mehrere Schürfungen an Hals und Thorax links, mehrere Schürfungen und Quetschungen am linken Ellenbogen und Unterarm, Schürfwunde unter der linken Kniescheibe). Dem Beschuldigten war bewusst, dass er mit dem Samurai-Schwert jemanden lebensgefährlich verletzen kann.