Der Beschuldigte schlug dem Straf- und Zivilkläger 1 24 mit dem Schlagstock auf den Kopf, was eine baumnussgrosse Beule am linken Scheitel verursachte. Ferner schlug er sowohl mit dem Samurai-Schwert als auch mit dem Schlagstock um sich. Er traf den Straf- und Zivilkläger 1 mit dem Schlagstock und verletzte ihn mit dem Samurai-Schwert an der Lende.