12.6 Beweisergebnis und erstellter Sachverhalt Der angeklagte Sachverhalt (Ziff. 1.1. der Anklageschrift) erweist sich nach dem Gesagten wie folgt als erstellt: Anlässlich einer Auseinandersetzung am 8. Oktober 2010 am N.________(Weg) setzte der Beschuldigte einen Schlagstock sowie ein Samurai-Schwert gegen den Straf- und Zivilkläger 1 ein. Der Beschuldigte schlug dem Straf- und Zivilkläger 1 24 mit dem Schlagstock auf den Kopf, was eine baumnussgrosse Beule am linken Scheitel verursachte.