88, Z. 22 f.). Der Beschuldigte führte sodann selber aus, dass der Straf- und Zivilkläger 1 auf ihn zugerannt sei und ihm sofort «Gas in die Augen gesprayt» habe, worauf er sich gewehrt und mit dem Schwert um sich geschlagen habe (pag. 91, Z. 20 ff.). Nach dem Gesagten geht auch die Kammer davon aus, dass der Einsatz des Pfeffersprays durch den Straf- und Zivilkläger 1 gleich zu Beginn der Auseinandersetzung erfolgte, womit klar wird, dass auch das Samurai-Schwert von Anfang an am Tatort dabei war und nicht erst später dazu geholt wurde.