In Bezug auf das Samurai-Schwert sagte der Straf- und Zivilkläger 1 in seiner ersten Einvernahme aus, dass der Beschuldigte von Anfang an mit Schlagstock und Schwert auf ihn losgegangen sei. Diese Aussage decken sich insofern mit der Aussage des Beschuldigten, wonach dieser das Schwert hervorgenommen habe, als der Straf- und Zivilkläger 1 mit dem Pfefferspray auf ihn losgegangen sei (pag. 88, Z. 15 f.) bzw. er ihm habe Angst machen wollen, worauf der Straf- und Zivilkläger 1 ihm sofort Pfefferspray in die Augen gesprüht habe (pag. 88, Z. 22 f.).