_ wurde übereinstimmend zu Protokoll gegeben, dass die an besagtem Vorfall beteiligten Personen am N.________(Weg) aufeinandertrafen und es in der Folge eine Auseinandersetzung zwischen dem Beschuldigten und dem Straf- und Zivilkläger 1 gab. Wie bereits erwähnt, trug der Straf- und Zivilkläger 1 einen Pfefferspray auf sich, welcher auch zum Einsatz kam. Unterschiedliche Angaben wurden dazu gemacht, welche Waffen der Beschuldigte bei sich hatte. Y.________ sagte hierzu – entgegen den Aussagen des Beschuldigten und des Straf- und Zivilklägers 1 – aus, dass der Beschuldigte keine gefährlichen Gegenstände in der Hand gehalten habe.