76 Z. 22 f.). Sicher sei, dass ein scharfer Gegenstand ihren Vater verletzt habe (pag. 77 Z. 34 f.). Ihr Mann, der Beschuldigte, sei dann auf den Straf- und Zivilkläger 1 losgegangen und habe ihn zu Boden gedrückt. Dabei seien sie im Gebüsch gelegen, der Straf- und Zivilkläger 1 unten (pag. 76, Z. 23 ff.). Als der Beschuldigte dem Straf- und Zivilkläger 1 die Gegenstände habe aus der Hand reissen können, sei er zurück in die Wohnung gesprungen (pag. 76, Z. 27 ff.). Sie könne sich vorstellen, dass er dies «wegen Beweismitteln» gemacht habe (pag. 77, Z. 1). Die Aussagen von Y._____